opencaselaw.ch

Nr. 62/2018/27

Nr. 62/2018/27 – Rentenrevision; Mitwirkungspflicht im sozialversicherungsrechtlichen Verwaltungsverfahren – Art. 42 und Art. 53 ATSG.

Schaffhausen · 2021-03-02 · Deutsch SH
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Wurde eine Begutachtung zu einem früheren Zeitpunkt in Verletzung der Mitwirkungspflicht verhindert, kann ein später zustande gekommenes Gutachten nicht als neues Beweismittel im Sinne von Art. 53 Abs. 1 ATSG angesehen werden (E. 3.3 und E. 3.4). OGE 62/2018/27 vom 2. März 2021 Keine Veröffentlichung im Amtsbericht